Die STEUER- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT KNOCHE-LENZ & TIGGES berät Sie rund um den Besitz einer Immobilie.
Vom Kauf über die Eigennutzung oder Vermietung bis zum Verkauf fallen unterschiedliche Steuern (Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer) an. Als Vermieter müssen Sie in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten angeben.
Welche Kosten (z.B. Renovierungskosten, Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten in Form der Abschreibung, laufende Betriebskosten, Zinsaufwendungen) Sie hierbei als Vermieter geltend machen können, bedarf einer individuellen Beratung, ebenso hinsichtlich der auf Sie zu kommenden Steuern beim Erwerb (durch Kauf, Schenkung, Erbschaft, Übertragung) und beim Verkauf.
Bei der Eigennutzung kommen haushaltsnahe Dienstleistungen und Kosten für ein Arbeitszimmer als steuersparende Ausgaben in Betracht.
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